Ihre Kanzlei für Kunstrecht

Wir sind uns der besonderen Herausforderungen bewusst, denen Kunstschaffende, Galerien, Sammler:innen, Aussteller:innen sowie kulturelle Institutionen gegenüberstehen, und bieten individuelle rechtliche Lösungen mit echter Leidenschaft für die Kunst.

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Wir sorgen unter anderem für die rechtliche Absicherung von Kunst- und Kreativprojekten.

Unsere Leistungen

Wir verstehen uns als Kanzlei für sämtliche rechtlichen Belange rund um die Kunst, unabhängig von ihrer Erscheinungsform. Unsere Tätigkeit umfasst die rechtliche Beratung, Gestaltung von Verträgen, Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen, einschließlich der Vertretung vor Gerichten und Behörden.

Die nachfolgenden Tätigkeitsfelder geben einen Überblick über unserer Arbeit an der Schnittstelle zwischen Kunst und Recht.

Geistiges Eigentum

Die kreative Leistung von Kunstschaffenden ist Ausdruck ihrer Persönlichkeit. Neben vermögensrechtlichen Befugnissen (Verwertungsrechten) kommen ihnen unter anderem das Recht auf Urheberbezeichnung sowie der Schutz des Künstlernamens und der Werkintegrität zu.

Wir unterstützen Sie bei Urheberrechtsverletzungen, der Geltendmachung von Vergütungsansprüchen (z.B. Folgerecht) sowie bei der vertraglichen Einräumung von Nutzungsrechten (Lizenzierung).

Kunsthandel

Sie sind als Galerie oder Kunsthändler:in tätig, erwerben oder sammeln Kunst oder nehmen an Kunstauktionen teil? Wir gestalten Kauf- und Galerieverträge, AGB sowie Auktionsbedingungen und beraten zu Gewährleistung, Haftung und Sorgfaltspflichten.

Dabei begleiten wir Sie unter anderem bei rechtlichen Fragen zur Provenienz und Echtheit von Kunstwerken, zu Verhaltenskodizes und Handelsbräuchen sowie zu Bildrechten (z.B. bei Verkaufs- und Versteigerungskatalogen).

Kunstausstellungen

Kunstgegenstände werden häufig verliehen, vermietet oder zur Kommission überlassen und in Ausstellungen oder bei Veranstaltungen präsentiert. Passende Verträge sind unerlässlich, um wesentliche Pflichten (z.B. zu Verwahrung, Transport und Versicherung) klar zu regeln und die Rückgabe der Werke im ursprünglichen Zustand sicherzustellen.

Wir beraten Leihgeber:innen, Aussteller:innen und Veranstalter:innen zu diesen Themen.

Digitale Kunst

Der digitale Fortschritt eröffnet auch in der Kunst neue Möglichkeiten, etwa durch künstliche Intelligenz oder die Blockchain-Technologie (NFT-Projekte). Mit der Digitalisierung entstehen jedoch auch vielfältige rechtliche Fragestellungen, von der Nutzung auf Social Media bis zum „Data Mining“ und dem Training von KI-Modellen.

Wir beraten und vertreten Kunstschaffende, Unternehmen und Verwertungseinrichtungen.

Kulturgüterschutz

Kunstwerke sind nicht nur Wirtschaftsgüter, sondern haben einen ideellen Wert. Für Kunstwerke von besonderer Bedeutung bestehen daher Erhaltungspflichten sowie ein Verbot der Zerstörung und Veränderung, welches auch bei der Restaurierung zu beachten ist.

Ebenso sind bei der Verbringung von Kulturgütern Ein- und Ausfuhr- sowie Zollbestimmungen einzuhalten. Wir beraten Sie diesbezüglich umfassend.

Kunsttransport

Vor Kunsttransporten stellen sich stets Fragen zur Verpackung, Haftung sowie zum Umfang des Versicherungsschutzes. Die vertragliche Ausgestaltung hängt unter anderem vom Wert des Kunstgegenstandes, dessen Empfindlichkeit und Zustand ab.

Wir beraten und vertreten Sie sowohl im Vorfeld als auch im Schadensfall in allen Angelegenheiten des Transport- und Versicherungsrechts.

Honorar

Um zu erfassen und aufzuzeigen, wie wir Ihnen genau helfen können, nehmen wir uns Zeit und erörtern mit Ihnen Ihr Anliegen im Zuge eines Erstgespräches in sachlicher, rechtlicher und strategischer Hinsicht. Manchmal reicht bereits das Erstgespräch aus, um eine Lösung herbeizuführen. Die Kosten dafür betragen pauschal € 220,- zuzüglich 20 % USt.

Falls darüber hinaus weitere Schritte zu empfehlen sind, legen wir diese sowie das weitere Honorar im Zuge des Erstgesprächs fest.

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